B.C.R.
BINDING CORPORATE RULES
BINDING CORPORATE RULES
Der Total-Konzern (oder „Total“) fördert eine Kultur und Praktiken zum Schutz persönlicher Daten[1] nach den geltenden Vorschriften. Zu diesem Zweck hat Total unternehmensinterne Vorschriften (Binding Corporate Rules, kurz „BCR“) aufgestellt.
Dieses Dokument ist eine Zusammenfassung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten, die im Rahmen unserer BCR, und der Rechte gelten, die damit gewährt werden.
Unsere BCR sind eine Reihe verbindlicher interner Vorschriften, die für alle Unternehmen des Konzerns gelten, die sie akzeptiert haben. Sie sind von den europäischen Datenschutzbehörden genehmigt worden.
Mit diesen Vorschriften ist es möglich, dass Unternehmen des Konzerns personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“)[2] nach den geltenden Vorschriften an Unternehmen des Konzerns mit Sitz außerhalb des EWRs zu übermitteln.
Unsere BCR gelten für alle aus dem EWR stammenden personenbezogenen Daten, die von den Unternehmen des Konzerns verarbeitet werden, einschließlich der Daten von Mitarbeitern, Bewerbern, Kunden, Interessenten, Lieferanten, Subunternehmern und Mitarbeitern von Drittunternehmen, die im Auftrag von Unternehmen der Gruppe handeln, sowie von Aktionären (nachfolgend die „Betroffenen“).
Die in unseren BCR niedergelegten Grundsätze müssen eingehalten werden.
Alle eingeführten Verarbeitungsvorgänge[3] sind auf eine rechtliche Grundlage nach dem geltenden Recht gestützt.
Personenbezogene Daten dürfen nur für legitime, festgelegte und rechtmäßige Zwecke verarbeitet werden. Die Daten dürfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken nicht vereinbar ist.
Personenbezogene Daten müssen qualitativ und quantitativ genau und in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung verhältnismäßig sein.
Persönliche Daten müssen fair und rechtmäßig beschafft werden. Die Betroffenen müssen über die Merkmale der Verarbeitung und ihre Rechte informiert werden, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Personenbezogene Daten müssen angemessenen Sicherheitsmaßnahmen unterzogen werden, um das Risiko eines unbefugten Zugriffs, einer Zerstörung, Änderung oder eines Verlusts zu begrenzen.
Zu diesem Zweck gelten eine Reihe interner Standards zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit persönlicher Daten:
Soweit eine Drittpartei zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Anspruch genommen wird, stellt das Konzernunternehmen sicher, dass die Drittpartei ausreichende Garantien in Bezug auf Datensicherheit und Vertraulichkeit bietet.
Personenbezogene Daten dürfen nur für einen angemessenen Zeitraum und nicht übermäßig lange im Verhältnis zum Zweck der Verarbeitung aufbewahrt werden.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten vernichtet, anonymisiert oder archiviert.
Total überträgt keine personenbezogenen Daten aus einem EWR-Land direkt an ein Unternehmen des Konzerns mit Sitz in einem Land, das kein angemessenes Schutzniveau bietet, wenn es die BCR nicht formell akzeptiert hat oder nicht eines der anderen von der Europäischen Kommission anerkannten Rechtsinstrumente verwendet.
Total übermittelt keine aus dem EWR stammenden personenbezogenen Daten direkt an ein Unternehmen außerhalb der Gruppe (für die Datenverarbeitung Verantwortlicher oder Subunternehmer) mit Sitz in einem Land, das kein angemessenes Schutzniveau bietet, keine rechtliche Grundlage nach dem geltenden Recht hat und keinen Mechnismus vorsieht, der ausreichende Garantien wie die Standardvertragsklauseln bietet.
Ähnlich verhält es sich, wenn ein Datenimporteur anschließend personenbezogene Daten mit Ursprung im EWR an ein Unternehmen außerhalb der Gruppe (für die Datenverarbeitung Verantwortlicher oder Subunternehmer) mit Sitz in einem Land überträgt, das kein angemessenes Datenschutzniveau bietet, muss er einen Vertrag mit diesem Drittunternehmen unterzeichnen, in dem sich dieses verpflichtet, die Grundsätze der BCR einzuhalten.
Insbesondere werden den Betroffenen, deren persönliche Daten verarbeitet werden, nach den BCR folgende Rechte gewährt:
[Eine detaillierte Liste der Rechte finden Sie im nachfolgenden ANHANG 1].
Jede Person kann ihre Rechte ausüben, indem sie eine Anfrage an Kontaktperson sendet, die in den Auskunftshinweisen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten angegeben ist. Total verpflichtet sich, in der gesetzlichen Frist zu antworten.
Außerdem kann eine Person, die der Meinung ist, dass ein Unternehmen der Gruppe die BCR nicht eingehalten hat, eine Beschwerde bei der Gruppe einreichen, indem sie
oder
Die Person wird über den Stand ihrer Beschwerde und gegebenenfalls über die Maßnahmen informiert, die von Total geplant sind, um auf diese Beschwerde zu antworten.
Das interne Verfahren zum Beschwerdemanagement ist in ANHANG 2 beschrieben.
Die Einreichung einer Beschwerde bei Total berührt nicht das Recht, eine Beschwerde bei den zuständigen Datenschutzbehörden im EWR einzureichen oder eine Klage vor den Gerichten des Landes im EWR zu erheben, in dem das für die Übermittlung personenbezogener Daten zuständige Konzernunternehmen ansässig ist.
Ein internes Netzwerk „Schutz personenbezogener Daten“ ist für die Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der BCR innerhalb der Gruppe verantwortlich.
Es besteht aus
Um die ordnungsgemäße Anwendung unserer BCR zu gewährleisten, werden interne Kontroll- und Auditsysteme eingeführt.
Ein jährlicher interner Kontrollplan wird vom Netzwerk für den Schutz personenbezogener Daten festgelegt, um die Übereinstimmung der Verarbeitungsvorgänge der Gruppe mit unseren BCR zu bewerten. Die Berichterstattung wird auch so organisiert, dass im Anschluss an Evaluierungen regelmäßig über Aktionspläne berichtet wird.
Darüber hinaus nimmt die interne Revisionsabteilung der Gruppe auch die Kontrolle des Systems zum Schutz personenbezogener Daten in ihren periodischen Prüfungsplan auf.
Bei bedarf können unsere BCR ergänzt oder aktualisiert werden.
Eine Kopie der vollständigen Fassung unserer BCR und eine Liste der Konzerngesellschaften, die sie akzeptiert haben, können Sie per E-Mail an folgende Adresse erhalten: data-protection@total.com
ANHANG 1
Unsere BCR gewähren den betroffenen Personen das Recht, sie als Drittbegünstigte durchzusetzen.
Insbesondere können sie folgende Grundsätze gemäß den in unseren BCR festgelegten Bedingungen und Konditionen durchsetzen:
- Eine Entscheidung, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrages getroffen wird, sofern dem Antrag des Betroffenen auf Abschluss oder Erfüllung des Vertrages entsprochen wurde oder durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. der Möglichkeit zur Darlegung seines Standpunktes, sichergestellt ist, dass seine berechtigten Interessen gewahrt werden; oder
- Die Entscheidung wird durch das geltende Recht zugelassen, in dem auch die Maßnahmen zur Wahrung der berechtigten Interessen des Betroffenen festgelegt sind.
ANHANG 2
INTERNES VERFAHREN ZUR BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN
Wenn ein Betroffener der Ansicht ist, dass ein Unternehmen der Gruppe die BCR von Total nicht eingehalten hat, kann er eine Beschwerde nach dem Verfahren, das in den Auskunftshinweisen zur Verarbeitung selbst oder im anwendbaren Vertrag festgelegt ist, oder nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren einreichen.
Die betroffene Person kann eine Beschwerde einreichen, indem sie
oder
Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des angesprochenen Problems enthalten, und zwar:
Innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Beschwerde wird der Betroffene schriftlich über die Zulässigkeit seiner Beschwerde informiert und falls sie für zulässig befunden wird, die von Total getroffenen oder geplanten Korrekturmaßnahmen als Antwort darauf. Der zuständige Koordinator der Abteilung für den Schutz personenbezogener Daten (oder „Branch Data Privacy Lead“ – „BDPL“) stellt sicher, dass erforderlichenfalls geeignete Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der BCR von Total durchgeführt werden.
Der BDPL leitet eine Kopie der Beschwerde und jede schriftliche Antwort an den Datenschutzkoordinator des Unternehmens weiter (oder „Corporate Data Privacy Lead“ – „CDPL“).
Wenn der Betroffene mit der Antwort des zuständigen BDPL nicht zufrieden ist (z.B. wenn die Beschwerde abgelehnt wurde), kann er sich an den CDPL wenden, indem er eine E-Mail oder einen Brief an die oben angegebene Adresse sendet. Der CDPL wird die Beschwerde prüfen und innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags eine Entscheidung treffen. Innerhalb dieses Zeitraums informiert der CDPL den Betroffenen darüber, ob er die erste Antwort bestätigt und übermittelt im gegenteiligen Fall eine neue Antwort.
Die Möglichkeit für Betroffene, eine Beschwerde bei Total einzureichen, berührt nicht ihr Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde einzureichen oder vor dem Gericht des EWR-Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur ansässig ist, Klage zu erheben.
[1] Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die es ermöglichen, eine natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren.
[2] EWR: Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
[3] Eine Verarbeitung ist jeder Vorgang, der mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt und auf personenbezogene Daten angewendet wird (z.B. Einholung, Aufzeichnung, Speicherung, Vernichtung usw.).
[4] Die Übertragung umfasst den gesamten virtuellen oder physischen Austausch von personenbezogenen Daten innerhalb des EWR von einem Land in ein anderes.
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